Vermieter – Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht ab 1.1.2016

Aufgrund der Steuerreform wurde ab 1.1.2016 eine allgemeine Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungsverpflichtung eingeführt, die auch für Sie als Vermieter gilt.

Sie sind ab 1.1.2016 verpflichtet, über jede einzelne Barzahlung einen Beleg auszustellen und von diesem Beleg die Durchschrift aufzubewahren. Das Original müssen Sie dem Mieter übergeben. Der Mieter ist verpflichtet diesen Beleg anzunehmen.

Der von Ihnen auszustellende Beleg hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

  • Eindeutige Bezeichnung Ihres Unternehmens
  • Einmalig vergebene fortlaufende Nummer
  • Datum der Belegausstellung
  • Mietzeitraum
  • Betrag der Barzahlung