Herabsetzungsanträge (ESt und KöSt) noch bis 30.09.2019 möglich!

Bis Ende September 2019 können noch Herabsetzungsanträge für die vorgeschriebene Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlung 2019 beim Finanzamt gestellt werden. Der Antrag muss eine schlüssige Begründung beinhalten in welcher die verminderte Gewinnerwartung für das Jahr 2019 erläutert wird und auch eine Prognoserechnung die diese Begründung untermauert. Bei der Erstellung einer realistischen Prognoserechnung sind wir Ihnen gerne behilflich.

Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.