Regierungsprogramm 2020 – 2024 – Ein steuerlicher Ausblick

Kürzlich wurde von der türkis-grünen Regierung das Regierungsprogramm 2020 – 2024 vorgestellt. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen Ausblick auf die kommende Steuerreform geben:

 Private Altersvorsorge

Es ist eine Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fonds nach einer bestimmten Behaltefrist geplant.

Steuerentlastung

Änderungen beim Einkommensteuertarif – Senkung des Grenzsteuersatzes der
2. Stufe von 25% auf 20%
3. Stufe von 35% auf 30%
4. Stufe von 42% auf 40%

Der Gewinnfreibetrag für Unternehmer (natürliche Personen) soll ausgeweitet werden. Die Grenze für das Investitionserfordernis wird von € 30.000 auf € 100.000 angehoben.

Weitere steuerliche Entlastungen:

  • Gewinne in der Landwirtschaft sollen auf 3 Jahre verteilt werden können
  • Einführung eines Gewinnrücktrages für Einnahmen-Ausgabenrechner analog zur bereits bestehenden Lösung für Künstler
  • Erhöhung der Grenze für GWGs auf € 1.000 bzw. € 1.500 für GWGs mit besonderer Energieeffizienz
  • Senkung des USt-Satzes für Damienhygieneartikel
  • Abschaffung der Schaumweinsteuer

Kapitalgesellschaften:

  • Senkung der Körperschaftsteuer von 25% auf 21%
  • Überlegt wird die Abschaffung der Mindest-KöSt
  • GMBH Stammkapital soll auf € 10.000 gesenkt werden

Ökologische Ansätze:

  • KESt-Befreiung für ökologische bzw. ethische Investitionen – Ausarbeitung eines Konzeptes
  • Flugticketabgabe von € 12 pro Ticket
  • Ökologisierung der NoVA – Überarbeitung und Erhöhung der Berechnungsformel für die NoVA OHNE Deckelung!
  • Ökologisierung der bestehenden LKW Maut (stärkere Spreizung nach den Euro-Klassen)
  • Ökologisierung des Dienstwagenprivilegs (stärkere Anreize für CO2 freie Dienstwägen=
  • Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpauschales
  • Steuerliche Begünstigungen für umweltfreundliche betriebliche Mobilität von Mitarbeiterin (z.B. Rad, E-Bike)

Sonstiges:

  • Schaffung einer Möglichkeit, Belegschaft am Gewinn des Unternehmens zu beteiligen
  • Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen
  • Steueranreizmodelle für die österreichische Filmproduktion

Steuersystem vereinfachen:

  • Personengesellschaften: Die Besteuerung von Mitunternehmerschaften soll attraktiver und vereinfachter werden
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb sollen zu einer Einkunftsart zusammengefasst werden.
  • Zusammenführung und Vereinfachung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen zu „abzugsfähigen Privatausgaben“.
  • Steuerliche Abschreibungsmethoden an unternehmensrechtliche angleichen
  • Schaffung von Rechtssicherheit: Klare und praktikable Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen sollen gefunden werden
  • Es bleibt bei Jahressteuergesetzen – nicht mehrere Abgabengesetze pro Jahr
  • Reverse-Charge-System: Österreich setzt sich für ein einheitliches Reverse-Charge-System zwischen Unternehmern ein, um den Umsatzsteuerbetrug einzudämmen.
  • Veröffentlichungspflicht in Papierform in der Wiener Zeitung soll abgeschafft werden
  • Lohnverrechnung vereinfachen
  • Leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern
  • Dienstleistungsscheck soll entbürokratisiert und digital werden