Arbeitnehmerveranlagung 2014 – Holen Sie sich noch bis zum Jahresende Ihre Steuergutschrift!

Wer im Jahr 2014 lediglich Einkünfte aus unselbständiger Arbeit bezogen hat, kann noch bis zum 31.12.2019 seinen Steuerausgleich über FinanzOnline einreichen. Danach ist die Frist von 5 Jahren abgelaufen!

In dem Steuerausgleich können Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc. geltend gemacht werden.

Weitere gute Gründe für eine Arbeitnehmerveranlagung sind z.B.:

  • Noch nicht berücksichtigtes Pendlerpauschales
  • Negativsteuer bei geringen Bezügen
  • Zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer
  • Unterjähriger Wechsel des Arbeitgebers
  • Unterjährige Beschäftigung (< 12 Monate).

Wurden Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt, so kann eine nachträgliche Beantragung über die Arbeitnehmerveranlagung erfolgen.

Bei der Erstellung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung sind wir Ihnen gerne behilflich. Sollten Sie diese selbst durchführen, empfehlen wir Ihnen unseren Video Kurs in dem Sie sämtliche Tipps und Tricks sowie eine Schritt-für-Schritt Anleitung erhalten. Nähere Informationen finden Sie unter www.steuergutschrift.at