Auswirkungen des Regierungsprogramms auf GmbHs

Auf unserem YouTube Kanal haben wir Ihnen bereits die im Regierungsprogramm 2020 – 2024 angekündigten steuerlichen Änderungen präsentiert.

In diesem Artikel möchten gezielt auf die Änderungen für Kapitalgesellschaften, insbesondere der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eingehen.

Senkung der Körperschaftsteuer

Wie bereits in der von der türkis-blauen Regierung angekündigten, jedoch nicht umgesetzten, Steuerreform wird der Körperschaftsteuersatz von aktuell 25 % auf 21 % abgesenkt. Diese Maßnahme führt zu einer Entlastung der Besteuerung von Kapitalgesellschaften.

Mindestkörperschaftsteuer

Laut dem Regierungsprogramm soll überlegt werden, die Mindestkörperschaftsteuer abzuschaffen.

Aktuelle Rechtslage: 25 % Körperschaftsteuer auf den Gewinn, mindestens jedoch € 1.750 pro Jahr. Für neu gegründete GmbHs gibt es Reduktion der Mindest-KöSt:

1. – 5. Jahr ab Gründung: € 500 p.a.
6. – 10. Jahr ab Gründung: € 1.000 p.a.
Ab dem 11. Jahr: € 1.750

Die Mindest-KöSt ist eine Vorauszahlung auf künftige Gewinne.

Stammkapital

Die Regierungsparteien möchten eine Senkung des Stammkapitals auf € 10.000 diskutieren.

Aktuelle Rechtslage:

€ 35.000 –davon mind. € 17.500 bar einbezahlt

Ausnahme: Gründungsprivileg € 10.000 –davon mind. € 5.000 bar einbezahlt

10 Jahre nach Gründung (Eintragung der Gesellschaft) muss das Stammkapital auf € 35.000 erhöht werden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Von der Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs) von € 800 (seit 01.01.2020) auf € 1.000  bzw. € 1.500 für GWGs mit besonderer Energieeffizienz profitieren auch Kapitalgesellschaften.

Ob, wann und wie diese aus dem Regierungsprogramm entnommenen Maßnahmen umgesetzt werden, bleibt noch offen.