Frist zur Einreichung der Einkommensteuererklärung 2018

Die Frist für die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung ist der 30.06.2019.

Ist eine elektronische Übermittlung nicht möglich, kann die Steuererklärung auch über die amtlichen Formulare eingebracht werden. Allerdings muss dies bereits bis zum 30.04.2019 erfolgen.

Für alle die diese Frist schon verpasst haben oder es bis 30. Juni nicht mehr schaffen, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen, keine Sorge: Die Einreichfrist für die Einbringung kann auch mehrfach verlängert werden. Alles dafür Erforderliche ist eine Begründung und ein schriftlicher Antrag.

Anspruchszinsen:

Bestehen ab dem 01.10.2019 noch Steuerguthaben oder sind noch Steuernachzahlungen für das Jahr 2018 zu leisten, so sind auf diese Beträge Anspruchszinsen in Höhe von 1,38% zu bezahlen bzw. wird dieser Zinssatz gutgeschrieben.