Mit Spenden Steuern sparen!

Spenden dienen nicht nur gemeinnützigen Organisationen, sie helfen unter bestimmten Voraussetzungen auch Steuern zu sparen, da sie als Sonderausgaben absetzbar sind.

Welche Organisationen als steuerlich begünstigte Spendenempfänger in Frage kommen, ist aus folgender Liste des BMF ersichtlich. https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/_start.asp

Neu: Für Spenden, die ab dem Jahr 2017 geleistet werden, übermitteln alle in der Liste genannten Einrichtungen den Jahresbetrag der Spenden an das Finanzamt, sodass der Betrag nicht mehr in die Steuererklärung aufgenommen werden muss. Dazu ist erforderlich, dass der Empfängerorganisation Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum der Spenderin bzw. des Spenders bekannt gegeben werden.

In der Liste findet man folgende Organisationen:

  1. Spendenbegünstigte Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung und Lehre betreiben oder mildtätige Zwecke bzw. Zwecke der Entwicklungs- und/oder Katastrophenhilfe oder Umwelt-, Natur- und Artenschutz-Zwecke verfolgen oder Tierheime betreiben und Inhaber eines Spendenbegünstigungsbescheides sind oder waren.
  2. Weitere begünstigte Einrichtungen (ohne Spendenbegünstigungsbescheid), insbesondere:
    • Kirchen und Religionsgesellschaften, die verpflichtende Beiträge erheben.
    • Pensionsversicherungsanstalten und Versorgungseinrichtungen (betreffend freiwilliger Weiterversicherung)
    • Forschungseinrichtungen (zB Universitäten, begünstigte Forschungsförderungsfonds betreffend Spenden)
    • Museen (betreffend Spenden)
    • Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände (betreffend Spenden)