Handwerkerbonus verlängert!

Der Handwerkerbonus für Handwerksleitungen wurde für die Jahre 2016 (ab 1.6.2016) und 2017 verlängert. Dieser Bonus wird gewährt bis die maximale Fördersumme von € 40 Mio. erreicht ist.

Beantragt man den Handwerkerbonus so erhält man 20 % der Kosten der Handwerksleistung (max. € 600,00) wieder zurück. Der Bonus gilt auch, wenn die Handwerksleistung bar bezahlt wurde. Das bedeutet, dass ein Zahlungsbeleg als Nachweis ausreichend ist.

Der Handwerkerbonus kann nur einmal pro Jahr von einer natürlichen Person für eigene Wohnzwecke beantragt werden. Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 20 % der förderbaren Kosten pro Förderungswerber und Jahr, jedoch maximal für € 3.000,00 (exkl. USt.). Dieser Bonus kann auch von Mietern beantragt werden, wenn sie anteilige Kosten tragen.

Eine Förderung gibt es nur für die Arbeitsleistung (inkl. Fahrtkosten), nicht für die Materialkosten. Gefördert werden Renovierungen, der Erhalt und die Modernisierung von bestehendem Wohnraum im Inland. Die Arbeiten müssen von Unternehmen geleistet werden, die zur Ausübung von reglementierten Gewerben befugt sind.

Nicht gefördert werden Neubauten und die Erweiterung von Wohnraum sowie die Modernisierung und Renovierung von Gebäudeteilen, wenn Sie nicht dem Wohnen dienen.