Vereinfachte GmbH-Gründung – ohne Notar!

Seit 1.1.2018 ist das Gründen einer GmbH einfacher, schneller, günstiger und digitaler. Die Vereinfachung betrifft Ein-Personen-GmbHs bei denen der einzige Gesellschafter zugleich auch der einzige Geschäftsführer ist.

Eine GmbH kann ohne Notar mittels Bürgerkarte oder Handysignatur über das Unternehmerserviceportal (www.usp.gv.at) registriert und gegründet werden.

Zu 100% kann die Gründung jedoch nicht erfolgen, da eine physische Identifizierung des Gründers weiterhin notwendig ist. Diese Aufgabe wird die Bank übernehmen, bei der nach Kontoeröffnung die Stammeinlage einbezahlt wird. Das Kreditinstitut führt durch Vorlage eines Ausweises eine Identitätsfeststellung durch. Ebenso muss der Gründer eine Musterzeichnung vor der Bank leisten. Die Bank übermittelt anschließend die Unterlagen samt Bankbestätigung an das zuständige Firmenbuchgericht.

Sofern ein Anspruch auf Neugründungsförderung (NeuFöG) besteht, kann auch diese über das Unternehmerserviceportal abgewickelt werden. Die bisher verpflichtende Beratung durch die Wirtschaftskammer entfällt.

Das Gründungsprivileg (Stammeinlage iHv. € 10.000,– worauf lediglich € 5.000,– bar einzuzahlen sind) bleibt weiterhin aufrecht.

Die Errichtungserklärung darf nur den gesetzlichen Mindestinhalt (Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals und Betrag der Stammeinlage) beinhalten. Der Ersatz der Gründungskosten darf nur bis zu einem Höchstbetrag von € 500,– vereinbart werden.

Bitte beachten Sie jedoch, dass aufgrund der schnelleren und günstigeren GmbH-Gründung keine rechtliche Beratung durch einen Juristen stattfindet. Wichtige Fragen betreffend eventueller Haftungsrisiken u.ä. werden im Zuge der vereinfachten Gründung nicht geklärt!

Für nähere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen das Team der Kanzlei Jagersberger gerne zur Verfügung.