Pendlerpauschale und Pendlerrechner

Grundsätzlich werden für Arbeitnehmer sämtliche Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch auch ein Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro. Maßgeblich ist ob die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Wegstrecke zumutbar ist oder nicht. Ob die Benützung unzumutbar ist kann sich aus der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen einerseits oder andererseits daraus ergeben, dass ein Massenbeförderungsmittel tatsächlich nicht oder nur so verkehrt, dass dabei eine erheblich längere Zeitdauer in Kauf genommen werden muss und die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mehr als 2 km beträgt.

Ist die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar, spricht man vom kleinen Pendlerpauschale, bei Unzumutbarkeit vom großen Pendlerpauschale.

Das kleines Pendler­pauschale steht grundsätzlich nur dann zu, wenn der Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 km umfasst.

Bei Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels sind die Tarifkilometer plus Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen maßgeblich. Ist die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar, ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte heranzuziehen.

Für die Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. zwischen Arbeitsstätte und Wohnung und für die Beurteilung, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar oder unzumutbar ist, ist der Pendlerrechner des BMF (https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/) zu verwenden.

Bitte beachten Sie
, dass das Ergebnis des Pendlerrechners gegebenenfalls dem Finanzamt zum Nachweis vorgelegt werden muss. Aus diesem Grund empfehlen wir den Ausdruck und die Archivierung des Berechnungsergebnisses!

Das sich aus der Berechnung ergebende Pauschale vermindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage und von dieser wird dann die Steuer neu errechnet. Die Steuerersparnis hängt von der Höhe des Grenzsteuersatzes ab.

Der Pendlereuro (ebenfalls Ergebnis des Pendlerrechners) ist als steuerlicher Absetzbetrag ein Jahresbetrag und wird berechnet, indem die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit „zwei“ multipliziert wird.

Bitte beachten Sie: Das ausgedruckte Ergebnis des Pendlerrechners ist nur dann gesetzeskonform, wenn die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Daten einge­geben werden!