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Scheinselbstständigkeit – Was Unternehmen wissen müssen

Ein Freelancer, selbstständiger Auftragnehmer oder Subunternehmer kann schnell in eine Scheinselbstständigkeit rutschen.

Viele Unternehmen arbeiten mit selbstständigen AuftragnehmerInnen, Freelancern oder Subunternehmern zusammen, um flexibel und kosteneffizient zu bleiben. Doch was passiert, wenn die Behörden diese Zusammenarbeit plötzlich als Dienstverhältnis einstufen, obwohl ein Werkvertrag vorliegt? Dieses Phänomen nennt sich Scheinselbstständigkeit und kann für Unternehmen gravierende finanzielle Folgen haben. Wir klären in diesem Artikel die Risiken und wie Sie sich davor schützen können.

Was ist Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als selbstständiger Auftragnehmer tätig ist, die tatsächliche Zusammenarbeit aber einem Angestelltenverhältnis entspricht. Entscheidend ist dabei nicht der Vertragstitel, sondern wie die Arbeit in der Praxis geleistet wird. Typische Merkmale eines echten Dienstverhältnisses sind etwa feste Arbeitszeiten, wirtschaftliche Abhängigkeit von AuftraggeberInnen, Nutzung von dessen Infrastruktur, Weisungsgebundenheit und die Unmöglichkeit, Aufträge ohne Folgen abzulehnen.

Risiken durch Scheinselbstständigkeit

Wird bei einer Prüfung, etwa durch das Finanzamt oder die Sozialversicherung (Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben und Beiträge – GPLB), festgestellt, dass ein Dienstverhältnis vorliegt, obwohl ein Werkvertrag bestand, drohen erhebliche Nachforderungen:

  • Lohnsteuer: Der Auftraggeber haftet für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer. Dabei wird das gezahlte Honorar als Nettolohn betrachtet, auf den die Lohnsteuer aufgeschlagen wird.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Der Arbeitgeber muss sowohl den Dienstgeber- als auch den Dienstnehmeranteil zahlen. Ein Rückgriff auf den Auftragnehmer ist meist nicht möglich.
  • Lohnnebenkosten: Weitere Abgaben wie Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer und andere Zuschläge kommen hinzu.
  • Verzugszinsen: Diese können unbegrenzt rückwirkend anfallen, oft bis zu fünf Jahre oder länger bei Verschulden.
  • Arbeitsrechtliche Ansprüche: Der nun als Dienstnehmer eingestufte Auftragnehmer kann Urlaubsersatzleistungen, Sonderzahlungen (z. B. 13. und 14. Gehalt), Überstundenzuschläge und Kündigungsentschädigungen geltend machen.

Für viele Unternehmen kann dies existenzbedrohend sein, insbesondere für GmbHs, bei denen im Insolvenzfall auch die persönliche Haftung der Geschäftsführer droht.

Warum ist Scheinselbstständigkeit so verbreitet?

Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und Dienstverhältnis ist in der Praxis oft fließend. Behörden prüfen vor allem die Merkmale, die für ein Dienstverhältnis sprechen, und berücksichtigen wirtschaftliche Unabhängigkeit oft erst im zweiten Schritt. Zudem kann eine frühere Prüfung keine Garantie für zukünftige Bewertungen sein, da sich die Umstände ändern können. Rechtssicherheit bietet derzeit nur das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz, das eine verbindliche Prüfung ermöglicht.

Wie können sich Unternehmen schützen?

Drei zentrale Maßnahmen helfen, das Risiko der Scheinselbstständigkeit zu minimieren:

  1. Nachweise einholen: AuftragnehmerInnen sollten einen gültigen Gewerbeschein und eine Bestätigung über ein bestehendes Versicherungsverhältnis vorlegen. Es ist vorteilhaft, wenn sie weitere KundInnen betreuen, eigene MitarbeiterInnen haben und eine eigene betriebliche Struktur besitzen. AuftragnehmerInnen sollten mit eigenen Betriebsmitteln arbeiten, ohne Eingliederung in die Unternehmensstruktur (keine Nutzung von Arbeitsplätzen, E-Mail-Adressen oder Firmenwebseiten des Auftraggebers).
  2. Vertrag und Praxis angleichen: Der Vertrag muss der tatsächlichen Zusammenarbeit entsprechen. Der Auftragnehmer sollte Aufträge ablehnen können, sich vertreten lassen und nicht wie ein Angestellter in den Betrieb eingegliedert sein.
  3. Regelmäßige Überprüfung: Verträge und Zusammenarbeit sollten regelmäßig von ExpertInnen geprüft werden, besonders wenn sich die Zusammenarbeit intensiviert oder verändert hat.

Fazit

Scheinselbstständigkeit ist kein geringfügiges Problem, sondern kann für Unternehmen erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben. Besonders kleinere Betriebe, die flexibel mit Einzelpersonen arbeiten, sind gefährdet. Eine frühzeitige Analyse und Anpassung der Vertragsverhältnisse ist daher essenziell, um Nachforderungen und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Unternehmen, die bereits mit AuftragnehmerInnen arbeiten, sollten jetzt ihre Verhältnisse überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen ergreifen. So lässt sich die Zusammenarbeit auch langfristig sicher und rechtlich einwandfrei gestalten.


Hinweis: Für Unternehmen, die tiefergehende Informationen und praktische Lösungen suchen, empfiehlt sich die Beratung durch spezialisierte SteuerberaterInnen oder RechtsexpertInnen.

Ob eine GmbH oder ein Einzelunternehmen eher das richtige für Ihre Selbstständigkeit ist, können Sie mit Hilfe unseres Artikels zu Einzelunternehmen oder GmbH herausfinden. Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Scheinselbstständigkeit haben oder Unterstützung bei der Vertragsgestaltung benötigen, stehe wir Ihnen gerne zur Verfügung. office@jagersberger.at