Steuerreform 2016

Steuerreform 2016: Seit 1.1.2016 gilt der neue Tarif im Einkommensteuergesetz. Der Eingangssteuersatz wurde von 36,5 % auf 25 % gesenkt. Der Steuersatz von 50 % kommt nun erst bei Einkommen von über € 90.000,– zur Anwendung. Drei zusätzliche Tarifstufen sorgen für eine Entlastung der Steuerpflichtigen. In der Tabelle sind die Änderungen ersichtlich.

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