Der Pendlerrechner

Seit dem Jahr 2013 gibt es zusätzlich zur Pendlerpauschale auch einen Pendlereuro. Dieser bemisst sich nach der Entfernung zum Arbeitsplatz. Damit wurde die Pendlerförderung deutlich ausgeweitet.
Anspruch auf diese Pendlerförderung haben sowohl vollzeitbeschäftigte als auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, deren Wohnadresse und Arbeitsstätte sich innerhalb Österreichs befindet.
Bei der Pendlerpauschale handelt es sich um eine pauschale Abgeltung von Kosten für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Strecken, die aufgrund persönlicher Umstände zurückgelegt werden müssen, finden hierbei keine Berücksichtigung.

Man unterscheidet zwischen dem „kleinen“ und dem „großen“ Pendlerpauschale. Verkehrt jedoch auf Ihrem Arbeitsweg ein Massenverkehrsmittel überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit, besteht eine Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit. Außerdem ist bei einer Fahrtdauer von mehr als 120 Minuten die Benützung eines Massenbeförderungsmittels stets unzumutbar. In diesen Fällen steht Ihnen das „große“ Pendlerpauschale zu.

Bei mehreren Wohnsitzen zählt der entfernter gelegene Wohnsitz nur noch dann, wenn es sich um den Familienwohnsitz handelt.

Wie verwende ich den Pendlerrechner richtig?

Zur Berechnung der Pendlerpauschale muss ein repräsentativer Arbeitsbeginn und ein repräsentatives Arbeitsende ausgewählt werden.
Arbeitnehmer, die im Schichtdienst arbeiten, müssen als Berechnungsgrundlage eine Arbeitszeit heranziehen, die ihrem überwiegenden Arbeitsrhythmus entspricht.

Den Pendlerrechner finden Sie unter folgendem Link:
https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/

Ein Pendlerpauschale darf nur dann in die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung eingetragen werden, wenn der Arbeitgeber das Pendlerpauschale beim Lohnsteuerabzug gar nicht oder unrichtig berücksichtigt hat. Diesfalls ist der gesamte, richtiger Weise zustehende, Betrag einzutragen.

Der Arbeitgeber darf das Pendlerpauschale nur dann in der Lohnverrechnung berücksichtigen, wenn ihm ein Ausdruck des Pendlerrechners vorliegt.