Registrierkassenpflicht und Betriebsaufgabe

Beabsichtigt ein Unternehmer noch im Jahr 2016 seine betriebliche Tätigkeit einzustellen, so benötigt dieser, laut dem Erlass des Finanzministeriums, KEINE Registrierkasse mehr zu kaufen.

Voraussetzung für diese Erleichterung ist, dass der Unternehmer die ab dem 1.1.2016 geltende Belegerteilungspflicht voll erfüllt.