Kontenregister – ein Schritt näher zum „gläsernen Steuerpflichtigen“?!

Das Ziel des zentralen Kontenregisters, das mit dem Bankenpaket in Österreich eingeführt wurde, ist Steuerbetrug und Abgabenhinterziehung einzudämmen.

Seit 1.10.2016 ist es für die Abgabenbehörden deutlich einfacher die Existenz von Konten und Depots unter bestimmten Voraussetzungen abzufragen.

Was ist das zentrale Kontenregister?

Das Kontenregister ist eine Datenbank mit Informationen über alle Konten, die bei inländischen Banken geführt werden. Die gespeicherten Daten enthalten Kontonummer, Bezeichnung der Kreditinstitute, Namen und Geburtsdatum des Kontoinhabers und vertretungsbefugten Personen sowie Eröffnungs- und Schließungsdaten.

Wann ist eine Kontoeinsicht zulässig?

Anstatt an alle Banken in Österreich eine Anfrage zu schicken, kann nun das Finanzamt sofort die Datenbank aufrufen. Informationen zu Kontoständen bzw. -bewegungen dürfen von den Behörden jedoch nach wie vor nicht ohne weiteres eingesehen werden. Eine sogenannte Konteneinschau ist weiterhin nur mit richterlicher Genehmigung zulässig.

Was ist der Unterschied zwischen dem Kontenregister und der Konteneinschau?

Das Kontenregister ist eine Datenbank mit Informationen, wer welche Konten bei welcher Bank hat.
Die Konteneinschau ist die Öffnung eines Kontos, wodurch alle Kontobewegungen sowie der Kontostand ersichtlich werden.

Wann wurde das Kontenregister eingeführt?

Das Kontenregister wurde im August 2016 in Betrieb genommen und ist seit 5. Oktober abfragebereit.

Wer darf wann in das Kontenregister einsehen?

Neben Staatsanwaltschaften und Strafgerichten können die Finanzstraf- und Abgabenbehörden sowie das Bundesfinanzgericht ins Kontenregister einsehen. Nach der Einsichtnahme in das Kontenregister folgt eine Benachrichtigung über FinanzOnline an den Konteninhaber.

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