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Der richtige Firmenname: Wichtige Hinweise zur Namensgebung

Der richtige Firmenname ist entscheidend für den Firmenauftritt: wichtige Hinweise zur Namensgebung

Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) ist die Wahl des Firmennamens ein entscheidender Schritt. Der Firmenname ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern spielt auch eine wesentliche Rolle für die Identität Ihres Unternehmens. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie die wichtigen Anforderungen und Tipps zur richtigen Firmierung.

Was ist eine Firma?

Im rechtlichen Sinne bezeichnet die „Firma“ den Namen eines Unternehmers, der im Firmenbuch eingetragen wird. Es handelt sich also nicht um das Unternehmen selbst, sondern um den Namen, unter dem Geschäfte betrieben und Unterschriften geleistet werden. § 17 des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) definiert die Firma als den eingetragenen Namen.

Anforderungen an die Firma

Die Anforderungen an den Firmennamen sind klar geregelt. Nach § 18 und § 29 UGB müssen folgende Punkte beachtet werden:

Kennzeichnungsfähigkeit: Die Firma muss geeignet sein, das Unternehmen zu kennzeichnen und darf keine irreführenden Angaben enthalten, die über geschäftliche Verhältnisse täuschen.

Unterscheidungskraft: Jede neue Firma muss sich deutlich von bestehenden Firmen am gleichen Ort oder in derselben Gemeinde unterscheiden.

Für GmbHs gibt es zusätzliche Vorgaben im GmbH-Gesetz (GmbHG). Die Bezeichnung „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ muss im Firmennamen enthalten sein, wobei diese abgekürzt werden kann (z. B. GmbH).

FlexCos hingegen können „Flexible Kapitalgesellschaft“, „Flexible Company“ oder „FlexCo“ im Firmennamen verwenden. Hierbei besteht die Wahl, ob die Bezeichnung in deutscher oder englischer Sprache formuliert wird.

Tipps zur Namenswahl

Die Auswahl des Firmennamens sollte gut durchdacht sein. Hier einige bewährte Strategien:

Hinweis auf die Funktion: Firmennamen wie „Mustermann Immobilien-GmbH“ oder „Mustermann Consulting GmbH“ verdeutlichen sofort den Tätigkeitsbereich.

Verwendung von Eigennamen: Familiennamen der Gesellschafter, wie zum Beispiel „Mustermann GmbH“, sind ebenfalls eine gängige Praxis.

Es ist wichtig, dass der Firmenname genügend Unterscheidungskraft besitzt, um Verwechslungen mit anderen Unternehmen zu vermeiden und nicht irreführend ist.

Namensänderung und deren Folgen

Sollte es notwendig sein, den Firmennamen zu ändern, ist eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags bzw. der Errichtungserklärung erforderlich. Dies ist ein wichtiger Aspekt, der bei der Gründung oder Umstrukturierung beachtet werden sollte.

Neugründung

Wenn Sie darüber nachdenken, eine GmbH oder FlexCo zu gründen oder bereits eine Holding-Struktur besitzen, laden wir Sie ein, unserer GmbH & Holding Community beizutreten. Hier können Sie sich mit Gleichgesinnten austauschen und wertvolle Informationen sowie Unterstützung erhalten.

Den Link zur Community finden Sie hier: GmbH & Holding Community

Fazit

Die Wahl des Firmennamens ist ein zentraler Schritt bei der Gründung Ihrer GmbH oder FlexCo. Achten Sie darauf, alle rechtlichen Bestimmungen und Anforderungen strikt einzuhalten, um spätere Probleme zu vermeiden. Wenn Sie unsicher sind, welches Gesellschaftsmodell letzten Endes das richtige ist, können Sie sich auch unser Informationsvideo anschauen: GmbH oder FlexCo?