Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Registrierkassenpflicht

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hält die Registrierkassenpflicht nicht für verfassungswidrig. Die Registrierkassenpflicht sei geeignet Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und somit der Steuerhinterziehung entgegenzuwirken. NEU ist nun jedoch, dass erst die Umsätze ab dem 1. Jänner 2016 für die Frage der Registrierkassenpflicht maßgeblich sind. Der erste maßgebliche Voranmeldezeitraum ist somit Jänner 2016. Wer in diesem Voranmeldezeitraum die Grenze von € 15.000 überschreitet, ist ab Mai 2016 verpflichtet eine Registrierkasse zu führen. Die Umsätze des Jahres 2015 sind unbeachtlich.