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Steuertipps zum Jahresende 2025: So können Unternehmen Steuern sparen

Der Jahreswechsel naht. Mit unseren Steuertipps können Sie die Steuerlast im kommenden Jahr reduzieren.

Der Jahreswechsel 2025 naht und für Unternehmen sowie Selbstständige bietet sich jetzt noch die Gelegenheit, steuerlich vorteilhafte Maßnahmen zu ergreifen. Die folgenden zehn Tipps fassen zusammen, was bis zum Jahresende beachtet werden sollte, um die Steuerlast im kommenden Jahr zu reduzieren.

1. SVS-Beiträge 2025 freiwillig vorauszahlen

Einzelunternehmer, wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer sowie Gesellschafter von Personengesellschaften können ihre Beiträge zur Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) für 2025 freiwillig schon im laufenden Jahr bezahlen. Die Vorauszahlung basiert auf dem erwarteten Einkommen und wird als Betriebsausgabe anerkannt, was die Steuerlast 2025 mindert. Zudem erspart dies Nachzahlungen, die sich bis zu zwei oder drei Jahre hinziehen können.

2. Steuerausgleich für 2020 noch rechtzeitig einreichen

Arbeitnehmer haben noch bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, ihre Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2020 beim Finanzamt einzureichen. Danach ist die Frist abgelaufen, da nur Erklärungen für die vergangenen fünf Jahre akzeptiert werden. Es lohnt sich also, rechtzeitig zu prüfen, ob der Ausgleich für 2020 bereits erledigt ist und gegebenenfalls nachzuholen, um Rückzahlungen nicht zu verschenken.

3. Investitionsbedingten Gewinnfreibetrag optimal nutzen

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist vor allem für Unternehmer relevant, deren Gewinn über 33.000 Euro liegt (nicht für GmbHs). Bis zum Jahresende können begünstigte Investitionen in abnutzbare Wirtschaftsgüter oder bestimmte Wertpapiere mit Mindestnutzungsdauer von vier Jahren getätigt werden. Der Freibetrag staffelt sich gestaffelt:

  • 13 % auf die nächsten 145.000 Euro Gewinn,
  • 7 % auf die folgenden 175.000 Euro,
  • 4,5 % auf weitere 230.000 Euro.

Maximal sind 46.400 Euro Freibetrag möglich. Ohne Investitionen steht natürlichen Personen ein Grundfreibetrag von 15 % des Gewinns (maximal 4.950 Euro) zu.

4. Umsatzgrenze für Kleinunternehmer beachten

Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer beträgt 2025 55.000 Euro brutto. Bei einer Überschreitung um mehr als 10 % entfällt die Befreiung für den übersteigenden Betrag, was neu ist gegenüber früheren Regelungen. Im Folgejahr ist die Kleinunternehmerregelung dann nicht mehr anwendbar. Wird die Grenze nur bis zu 10 % überschritten (bis 60.500 Euro), bleibt die Befreiung im laufenden Jahr erhalten.

5. Mitarbeitergutscheine zu Weihnachten steuerlich nutzen

Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern sind bis zu 365 Euro pro Mitarbeiter jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Geschenke in Form von Gutscheinen sind bis 186 Euro steuerfrei. Bargeschenke hingegen sind immer steuerpflichtig. Diese Regelung schafft Vorteile bei der Mitarbeiterbindung und reduziert Abgaben.

6. Spenden strategisch planen

Spenden aus Betriebsvermögen sind nur bis zu 10 % des Gewinns vor Gewinnfreibetrag steuerlich absetzbar. Steigen die erwarteten Einkünfte im nächsten Jahr, kann es steuerlich günstiger sein, Spenden auf Anfang 2026 zu verschieben, um den größtmöglichen Steuereffekt zu erzielen.

7. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) abschreiben

Anschaffungen von Wirtschaftsgütern mit netto bis zu 1.000 Euro können im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden. Wer für Anfang 2026 geplante Käufe hat, sollte diese noch vor Jahresende tätigen, um die Ausgaben steuermindernd geltend zu machen.

8. Jahresbeleg der Registrierkasse sicherstellen

Unternehmen mit Registrierkasse müssen zum Jahresende einen signierten Jahresbeleg (bzw. Monatsbeleg für Dezember) ausdrucken, prüfen und aufbewahren. Die gesetzlich verpflichtende Überprüfung erfolgt spätestens bis zum 15. Februar 2026 manuell oder automatisiert. Darüber hinaus sind quartalsweise vollständige Datenerfassungsprotokolle extern zu speichern.

9. Neuerungen beim Investitionsfreibetrag (IFB)

Seit 1. November 2025 ist der Investitionsfreibetrag erhöht: Bis 31. Dezember 2026 beträgt er nun 20 % (bisher 10 %). Für Investitionen in Ökologisierung steigt der Freibetrag auf 22 % (bislang 15 %). Die Höchstgrenze von 1 Mio. Euro Anschaffungs- und Herstellungskosten pro Jahr pro Betrieb bleibt bestehen. Wichtig: Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag und der Investitionsfreibetrag schließen sich gegenseitig aus. GmbHs können nur den Investitionsfreibetrag nutzen.

10. Vorbereitung auf den Wechsel in eine GmbH

Unternehmensinhaber, die planen, ihr Unternehmen in eine GmbH umzuwandeln, können die Umstellung bereits jetzt vorbereiten. Insbesondere empfiehlt sich frühzeitig die Umstellung auf doppelte Buchhaltung ab 1. Jänner 2026, um Kosten in der Buchhaltung zu sparen. Eine GmbH kann steuerliche Vorteile bieten, weshalb eine individuelle Beratung sinnvoll ist, um Einsparpotenziale zu ermitteln.


Diese Tipps bieten wichtige Hinweise für Unternehmen und Selbstständige, um steuerlich vorteilhafte Entscheidungen zum Jahresende 2025 zu treffen. Eine vorausschauende Planung kann sowohl Liquidität als auch Steuerbelastung positiv beeinflussen.

Möchten Sie mehr über Steuerstrategien und Unternehmensstruktur erfahren? Ein Beratungsgespräch kann helfen, die optimale Lösung für Ihr Unternehmen zu finden. Schreiben Sie uns gerne unter Kontakt eine Nachricht und wir melden uns bald bei Ihnen.