Herabsetzungsanträge (ESt und KöSt) noch bis 30.09.2017 möglich!

Bis Ende September 2017 können noch Herabsetzungsanträge für die vorgeschriebene Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlung 2017 beim Finanzamt gestellt werden. Der Antrag muss eine schlüssige Begründung beinhalten in welcher die verminderte Gewinnerwartung für das Jahr 2017 erläutert wird und auch eine Prognoserechnung die diese Begründung untermauert. Bei der Erstellung einer realistischen Prognoserechnung sind wir Ihnen gerne behilflich.

Bei Fragen steht Ihnen das Team der Kanzlei Jagersberger gerne zur Verfügung.