Doppelte Holding: Eine Klärung für Österreich

In der Unternehmenswelt spielt die Struktur eine entscheidende Rolle. Eine doppelte Holding-Struktur hat sich insbesondere in Deutschland als vorteilhafte Unternehmensform etabliert. Doch wie sieht es mit der Umsetzung dieser Struktur in Österreich aus? In diesem Blogbeitrag wird erläutert, was eine Holding ist, welche Vorteile eine doppelte Holding bieten kann und ob eine solche Struktur in Österreich sinnvoll ist.
Was ist eine Holding?
Eine Holding ist die oberste Gesellschaft einer Unternehmensstruktur und dient in der Regel der Verwaltung von Beteiligungen. In Österreich wird meist eine GmbH oder die neuere FlexCo als Holding gewählt. Ziel einer Holding ist es, Gewinne der operativen Tochtergesellschaften steuerfrei abzuziehen und somit die Steuerlast zu optimieren.
Doppelte Holding-Struktur: Sinnvoll oder nicht?
Vergleich zwischen Deutschland und Österreich
In Deutschland wird häufig von einer doppelten Holding-Struktur gesprochen, während Österreich ein Äquivalent namens Gruppenbesteuerung hat. Diese ermöglicht ebenfalls die Zusammenfassung der steuerlichen Ergebnisse der einzelnen Mitglieder unter dem Gruppenträger, sprich der Holding. Die entscheidende Frage hierbei ist, wer als Gruppenträger fungiert.
Laut § 9 Abs. 3 ist Gruppenträger:
„Gruppenträger ist eine Kapitalgesellschaft, die sowohl im Inland als auch im Ausland ansässig sein kann. Bei einer Personengesellschaft kann die Gruppenbesteuerung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Gesellschafter ausschließlich Kapitalgesellschaften sind.“
Einschränkungen in Österreich
Eine wesentliche Einschränkung: Bei einer Personengesellschaft, wie etwa einer GmbH & Co KG, müssen alle Gesellschafter Kapitalgesellschaften sein, damit diese als Gruppenträger agieren kann. Sind natürliche Personen beteiligt, ist diese Konstruktion nicht möglich. Somit lässt sich in Österreich lediglich eine einzelne Holding, meist in Form einer GmbH, nutzen.
Wann könnte eine doppelte Holding-Struktur sinnvoll sein?
Es gibt jedoch Szenarien, in denen eine doppelte Holding-Struktur vorteilhaft sein kann. Ein Beispiel ist zwei Gesellschafter, die gemeinsam in eine operative GmbH investieren. Möchten diese Gesellschafter Gewinne nicht für persönliche Zwecke entnehmen, sondern in weitere gemeinsame Projekte investieren, kann eine Zwischenholding hilfreich sein.
- Gemeinsame Projekte: Gewinne können an die Zwischenholding überwiesen werden, die dann für neue Unternehmungen genutzt werden können, beispielsweise die Gründung einer zusätzlich operativen Gesellschaft oder einer Immobilien GmbH.
- Transparenz: Hierbei haben beide Gesellschafter Zugriff auf das Kapital der Zwischenholding, was zu mehr Transparenz und weniger Konflikten hinsichtlich der Verwendung von Gewinnen führt.
Fazit
Obwohl die doppelte Holding-Struktur, wie sie in Deutschland bekannt ist, nicht eins zu eins auf Österreich übertragbar ist, gibt es dennoch Möglichkeiten, eine Holding-Struktur in verschiedenen Szenarien anzuwenden. Bei Interesse an einer Holding-Struktur oder weiteren Informationen zur Gründung einer GmbH oder FlexCo, stehen Fachkräfte zur Verfügung, um Unterstützung zu bieten.
Für weitere Informationen und Unterstützung wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei oder besuchen Sie unsere Website: [www.jagersberger.at]. Wenn Sie über die Vorzüge von GmbH oder FlexCo mehr erfahren möchten, sehen Sie sich unser Video an: GmbH vs. FlexCo