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Das neue Sparpaket: Wichtige Änderungen für Unternehmer ab 2027

Das Budgetbegleitgesetz ab dem Kalenderjahr 2027 bringt ein großes Maßnahmenpaket mit sich.

Die österreichische Bundesregierung hat mit dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028 ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, das ab dem Veranlagungsjahr 2027 zahlreiche Neuerungen für Unternehmer, GmbH-Gesellschafter und Investierende mit sich bringt. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Änderungen übersichtlich und verständlich zusammen.

Was Österreich allgemein durch das Sparpaket erwartet, finden Sie in diesem Artikel. Diesen Blogartikel gibt es auch als Video auf unserem YouTube-Kanal. Folgen Sie uns, um stets auf dem neuesten Stand zu sein.

Rückblick auf das Budgetmaßnahmengesetz 2026

Bereits für das Jahr 2026 gilt eine steuerfreie Mitarbeiterprämie: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern für den Zeitraum Juli bis Dezember 2026 Zulagen und Bonuszahlungen bis zu 500 Euro steuerfrei auszahlen. Voraussetzung ist, dass diese Zahlungen auf lohngestaltenden Vorschriften basieren, wie Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen oder vertraglichen Vereinbarungen bei fehlendem Betriebsrat. Die Auszahlung muss bis spätestens 15. Februar 2027 erfolgen.

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (GFB)

Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ändert sich der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag erheblich. Während bisher auch Investitionen in begünstigte Wertpapiere den GFB ermöglichten, sind für die Wirtschaftsjahre 2027 bis 2029 nur noch Investitionen in körperliche Wirtschaftsgüter zulässig. Wertpapierinvestitionen sind erst ab 2030 wieder erlaubt. Unternehmer sollten dies bei ihrer Steuerplanung berücksichtigen und ab 2027 verstärkt in Maschinen, Betriebs- oder Geschäftsausstattung investieren.

Änderungen bei der Immobilienertragsteuer

Der Verkauf von Altvermögen wird künftig steuerlich belastender. Altvermögen sind Immobilien, die am 31. März 2012 nicht mehr der Spekulationsfrist unterlagen und daher bisher günstiger besteuert wurden. Die pauschalen Anschaffungskosten, die vom Verkaufserlös abgezogen werden dürfen, sinken von 86 % auf 80 %. Dadurch erhöht sich der steuerpflichtige Gewinnanteil von 14 % auf 20 %, was zu einer höheren Immobilienertragsteuer führt.

Auch bei Umwidmungen von Grundstücken wird die Regelung verschärft: Statt bisher 40 % können künftig nur noch 30 % des Verkaufserlöses als Anschaffungskosten abgezogen werden. Das bedeutet, dass 70 % des Erlöses mit 30 % Immobilienertragsteuer belastet werden.

Abschaffung der Telearbeitspauschale

Für Arbeitnehmer im Homeoffice sowie Selbständige, die von zuhause arbeiten, wird die Telearbeitspauschale bzw. Arbeitsplatzpauschale ab 2027 abgeschafft. Tatsächliche Werbungskosten wie anteilige Internetkosten bleiben jedoch weiterhin absetzbar.

Sachbezug für Elektrofahrzeuge

Die steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen wird ab 2027 eingeschränkt. Für privat genutzte E-Autos wird ein Sachbezug eingeführt: Im Jahr 2027 beträgt dieser 0,375 % der Anschaffungskosten, maximal 180 Euro pro Monat. Ab 2028 steigt der Satz auf 0,625 %, gedeckelt bei 300 Euro monatlich. Obwohl Elektrofahrzeuge weiterhin günstiger als Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß besteuert werden, endet die vollständige Steuerfreiheit. Eine Evaluierung ist für 2030 geplant.

Änderungen beim Familienbonus Plus

Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird ab 2027 an das Alter des Kindes gekoppelt:

  • Für Kinder unter 4 Jahren (oder bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe/Geschwisterkind unter 4 im Haushalt) ist eine Aufteilung von 100 % / 0 % oder 50 % / 50 % möglich.
  • Für Kinder ab 4 Jahren ist nur noch eine Aufteilung von 75 % / 25 % oder 50 % / 50 % vorgesehen.

Der volle Familienbonus Plus wird nur gewährt, wenn beide Elternteile lohn- oder einkommensteuerpflichtig sind. Ist nur ein Elternteil erwerbstätig, gehen Teile des Bonus verloren.

Progressiver Körperschaftsteuertarif für GmbHs

Ab dem Wirtschaftsjahr 2028 wird erstmals in Österreich ein progressiver Körperschaftsteuertarif eingeführt. Für Gewinne bis zu einer Million Euro bleibt der Satz bei 23 %. Für Gewinnanteile über einer Million Euro steigt der Satz auf 24 %. Die Mindestkörperschaftsteuer von 500 Euro bleibt unverändert. Bei Unternehmensgruppen wird das Gruppeneinkommen als Bemessungsgrundlage herangezogen, sodass die Millionengrenze nur einmal gilt.

Einführung der Paketsteuer

Ab dem 1. Juli 2026 wird auf EU-Ebene ein pauschaler Zoll von 3 Euro pro Paket aus Drittstaaten mit einem Wert unter 150 Euro eingeführt. Zusätzlich ist eine Zoll-Bearbeitungsgebühr in Diskussion.

Auf nationaler Ebene plant Österreich eine Paketsteuer von 2 Euro pro zugestelltem Paket. Mit der voraussichtlichen Umsatzsteuer von 20 % würde sich der Betrag auf etwa 2,40 Euro pro Paket erhöhen.

Ausblick: Änderungen beim Gesellschafter-Verrechnungskonto

Für Kapitalgesellschaften sind weitere Änderungen beim Gesellschafter-Verrechnungskonto geplant. Diese sind komplex und werden in einem separaten Beitrag detailliert erläutert.

Fazit

Das Sparpaket bringt ab 2027 zahlreiche steuerliche Neuerungen, die Unternehmer, Gesellschafter und Investierende betreffen. Besonders wichtig sind die Einschränkungen beim Gewinnfreibetrag, die Anpassungen bei der Immobilienertragsteuer, die Einführung eines Sachbezugs für Elektrofahrzeuge sowie der progressive Körperschaftsteuertarif. Eine sorgfältige Steuerplanung ist daher unerlässlich, um die Auswirkungen optimal zu gestalten.

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