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Abweichender Bilanzstichtag bei GmbH-Gründung

Die Wahl für einen abweichenden Bilanzstichtag bietet erhebliche Vorteile, mit denen vor allem bei der Gründung gespart werden kann.

Wer in der zweiten Jahreshälfte eine GmbH oder FlexCo gründet, sollte einen wichtigen Aspekt bei der Gesellschaftsvertragserstellung beachten: den Bilanzstichtag beziehungsweise den Gewinnermittlungszeitraum. Standardmäßig wird in den meisten Gesellschaftsverträgen der 31. Dezember als Bilanzstichtag gewählt – das entspricht dem Kalenderjahr. Dabei bietet ein abweichender Bilanzstichtag erhebliche Vorteile, die insbesondere bei der Gründung viel Geld sparen können. Im Folgenden werden die wichtigsten Vorteile, mögliche Nachteile sowie praktische Tipps zur Umsetzung erläutert.

Was ist der Bilanzstichtag und warum ist er wichtig?

Der Bilanzstichtag ist der Tag, an dem die Bilanz einer Kapitalgesellschaft, etwa einer GmbH, erstellt wird. Er markiert das Ende des Wirtschaftsjahres, für das der Jahresabschluss aufgestellt wird. Üblicherweise entspricht dieser Stichtag dem 31. Dezember, es ist jedoch auch ein anderer Tag wählbar. Die Wahl des Bilanzstichtags wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt und hat direkten Einfluss auf die Buchhaltung, Steuerzahlungen und den Verwaltungsaufwand.

Drei Vorteile eines abweichenden Wirtschaftsjahres

1. Längeres erstes Wirtschaftsjahr bei Gründung in der zweiten Jahreshälfte

Wird eine GmbH beispielsweise Anfang Oktober gegründet und der Bilanzstichtag bleibt der 31. Dezember, umfasst das erste Wirtschaftsjahr nur wenige Wochen. Das führt zu einem sogenannten Rumpfwirtschaftsjahr, in dem innerhalb kurzer Zeit ein Jahresabschluss erstellt werden muss. Wird hingegen ein anderer Bilanzstichtag gewählt, etwa der 31. August, umfasst das erste Wirtschaftsjahr fast 11 Monate. Die Zahlen sind aussagekräftiger und besser mit dem folgenden Wirtschaftsjahr vergleichbar.

2. Einsparung von Steuerberaterkosten durch spätere Erstellung des ersten Jahresabschlusses

Mit einem abweichenden Bilanzstichtag, der nach dem Gründungsdatum liegt, entfällt die Pflicht, im Gründungsjahr bereits einen Jahresabschluss zu erstellen. Beispiel: Wird die GmbH Ende September gegründet und der Bilanzstichtag auf den 31. August des Folgejahres festgelegt, beginnt das erste Wirtschaftsjahr mit der Gründung und endet erst im August des nächsten Jahres. Die erste Bilanz wird somit erst im Folgejahr erstellt, was das Honorar für den Jahresabschluss im Gründungsjahr spart.

3. Steuerliche Liquiditätsvorteile durch spätere Steuerzahlung

Da der Jahresabschluss und damit die Steuererklärung erst im Folgejahr erfolgen, verschiebt sich auch die Steuerzahlung um ungefähr ein Jahr nach hinten – und zwar zinsfrei. Die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen basieren auf Schätzungen. Die tatsächliche Steuerlast wird erst mit der Steuererklärung festgestellt. Durch die Verschiebung des Bilanzstichtags kann die Steuernachzahlung später erfolgen, was die Liquidität der Gesellschaft verbessert.

Weitere praktische Vorteile

Neben den genannten finanziellen Vorteilen kann ein abweichender Bilanzstichtag auch den administrativen Aufwand reduzieren. So ist bei der Inventur zum Bilanzstichtag der Lagerbestand zu erfassen. Bei einem gewählten Zeitpunkt, an dem der Lagerbestand üblicherweise gering ist (z. B. außerhalb der Saisonspitzen), ist der Aufwand für die Bestandsaufnahme geringer.

Mögliche Nachteile eines abweichenden Wirtschaftsjahres

1. Kein Kleinunternehmerstatus bei Umsatzsteuer

Weicht das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, kann die Gesellschaft die Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer nicht in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass auch bei Umsätzen unter 35.000 Euro (in Österreich seit 2023 auf 35.000 Euro gesenkt, vorher 30.000 Euro, bzw. in Deutschland 22.000 Euro) Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Für die meisten GmbHs ist dies jedoch kein Problem, da sie ohnehin nicht als Kleinunternehmer agieren. Eine Ausnahme bilden Immobilien-GmbHs, bei denen der Kleinunternehmerstatus steuerliche Vorteile bringen kann.

2. Monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtend

Bei abweichendem Wirtschaftsjahr sind monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen Pflicht, auch wenn die Umsätze unter 100.000 Euro liegen. Im Gegensatz dazu können bei einem Kalenderjahr und geringeren Umsätzen vierteljährliche Meldungen erfolgen. Für viele Unternehmer ist die monatliche Buchhaltung jedoch ohnehin sinnvoll, da sie eine bessere Kontrolle und Steuerung des Unternehmens ermöglicht.

Welcher Bilanzstichtag ist empfehlenswert?

Grundsätzlich kann jeder Monatsletzte als Bilanzstichtag gewählt werden – vom 31. Jänner bis zum 31. Dezember. Wichtig ist jedoch, dass der Bilanzstichtag nicht vor dem Gründungsdatum liegt. Andernfalls entsteht ein sehr kurzes erstes Wirtschaftsjahr, was die Vorteile zunichtemacht.

Bilanzstichtag ändern

Bei Neugründung: Der gewünschte Bilanzstichtag wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Dies sollte bereits im Gründungsprozess mit dem Notar oder Rechtsanwalt besprochen und vertraglich fixiert werden.

Bei bestehender GmbH: Eine Änderung des Bilanzstichtags ist möglich, erfordert jedoch eine Änderung des Gesellschaftsvertrags und die Genehmigung durch das Finanzamt. Dafür ist eine schlüssige Begründung notwendig. Zudem entstehen zusätzliche Kosten und es besteht das Risiko einer Ablehnung durch das Finanzamt.

Fazit

Ein abweichender Bilanzstichtag bietet insbesondere bei der Gründung einer GmbH oder FlexCo in der zweiten Jahreshälfte erhebliche Vorteile: längeres erstes Wirtschaftsjahr, Einsparung von Steuerberaterkosten und eine spätere, zinsfreie Steuerzahlung. Die Nachteile sind meist gering und betreffen vor allem die Umsatzsteuerpflicht und die Pflicht zur monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung. Für die meisten Unternehmer, die mit ihrer GmbH wachsen wollen, überwiegen die Vorteile deutlich.

Wer eine GmbH gründet, sollte daher frühzeitig über den Bilanzstichtag nachdenken und diesen gezielt im Gesellschaftsvertrag festlegen, um von den genannten Vorteilen zu profitieren.

Weiterführende Informationen und Unterstützung

Für Unternehmer, die mehr über die optimale Gestaltung ihrer Kapitalgesellschaft erfahren möchten, bieten unser Geschäftsführertraining wertvolle Hilfestellungen.

Hinweis: Die dargestellten steuerlichen Regelungen beziehen sich auf die Rechtslage in Österreich und können in anderen Ländern abweichen. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater ist empfehlenswert.