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Gold- und Silberinvestments in Österreich besteuern

Gold- und Silberinvestments sind zur Zeit hoch im Kurs in Österreich.

Die Preise für Gold und Silber erreichen derzeit regelmäßig neue Rekordstände. Damit stellt sich für Anlegerinnen und Anleger die Frage, wie Gewinne aus Edelmetallen steuerlich zu behandeln sind, insbesondere, wenn es sich um Spekulationen oder langfristige Investments handelt. Dabei ist es wichtig, zwischen privat gehaltenen Vermögenswerten und Unternehmensvermögen zu unterscheiden. Der folgende Beitrag erläutert, welche steuerlichen Regeln in Österreich gelten.

Beliebte Anlageform Edelmetalle

Edelmetalle wie Gold und Silber gehören seit jeher zu den beliebten Anlageklassen neben Immobilien, Wertpapieren, Kryptowährungen oder Unternehmensbeteiligungen. Die jüngsten weltwirtschaftlichen Entwicklungen haben insbesondere Gold und Silber zu deutlichen Kurssprüngen verholfen, mit immer neuen Allzeithochs. Wer frühzeitig investiert hat, konnte somit attraktive Gewinne erzielen.

Steuerliche Behandlung bei Privatvermögen

  • Keine Steuer bis zum Verkauf
    Solange physisches Gold oder Silber nicht verkauft wird, fällt keine Steuer an – unabhängig davon, ob es sich um Münzen oder Barren handelt.
  • Verkauf nach mehr als einem Jahr: Steuerfreiheit
    Wird das Edelmetall als Privatperson länger als ein Jahr gehalten (genaue Betrachtung ab Kaufdatum bis Verkaufsdatum), ist der Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei. Diese Gewinne müssen nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
  • Verkauf innerhalb eines Jahres: Steuerpflicht
    Erfolgt der Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem Kauf, gilt der Gewinn als Spekulationsgewinn und ist einkommensteuerpflichtig. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem persönlichen Grenzsteuersatz, der in Österreich je nach Einkommen zwischen 20 % und bis zu 55 % (bei Einkommen über 1 Million Euro) liegt.
    Wichtig: Arbeitnehmer oder Pensionisten, die bisher nur eine Arbeitnehmerveranlagung abgegeben haben, müssen in diesem Fall eine Steuererklärung einreichen.

Steuerliche Behandlung bei Betriebsvermögen (z. B. GmbH)

Für Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise eine GmbH oder eine Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo), gelten andere Regeln:

  • Nicht realisierte Gewinne sind nicht steuerpflichtig.
    Wertschwankungen, die noch nicht realisiert wurden, sind steuerlich irrelevant. Sollte eine Abschreibung auf den Wert der Edelmetalle erfolgt sein, muss bei einer Wertsteigerung bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungskosten aufgewertet werden (laut österreichischen Rechnungslegungsvorschriften).
  • Verkauf mit Gewinn ist immer steuerpflichtig.
    Veräußert die Gesellschaft Gold oder Silber mit Gewinn, wird dieser Gewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein Verlust in der Gesellschaft kann mit dem Gewinn aus Edelmetallen verrechnet werden, sodass keine Körperschaftsteuer anfällt.
    Generell unterliegen Gewinne aus Edelmetallen bei Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer in Höhe von 23 % – unabhängig von der Haltedauer. Es spielt also keine Rolle, ob das Edelmetall seit 10 Tagen oder 10 Jahren gehalten wurde.

Fazit

Die Steuerbelastung von Gold- und Silbergewinnen in Österreich hängt stark davon ab, ob es sich um Privatvermögen oder Betriebsvermögen handelt. Privatpersonen profitieren von einer Steuerfreiheit bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr, während Kapitalgesellschaften bei Gewinnerzielung stets Körperschaftsteuer zahlen müssen.

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