GmbH in FlexCo umwandeln: Ein Überblick über die neuen Möglichkeiten

Die Flexible Kapitalgesellschaft, kurz FlexCo, ist seit Beginn des Jahres 2024 in Österreich verfügbar. Sie bietet Unternehmern zahlreiche Vorteile gegenüber der herkömmlichen GmbH. Mit dem Anstieg an neu gegründeten FlexCos stellt sich die Frage: Was passiert mit bereits bestehenden GmbHs, wenn eine FlexCo als geeignetere Rechtsform erscheint? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Wechsel von einer GmbH zu einer FlexCo einfach umgesetzt werden kann und welche Vorteile diese neue Rechtsform bietet.
Die Vorteile der FlexCo
Die FlexCo vereint die Vorteile der GmbH mit innovativen Elementen der Aktiengesellschaft. Diese modernere Rechtsform ermöglicht es Unternehmen, flexibler zu agieren und gleichzeitig verschiedene Gesellschaftsstrukturen zu nutzen.
Rechtsformänderung leicht gemacht
Eine bestehende GmbH muss nicht liquidiert werden, um die Rechtsform in eine FlexCo zu ändern. Der Wechsel ist unkompliziert und der Gesetzgeber hat keine gravierenden Hürden geschaffen. Um die Rechtsform zu ändern, benötigen Sie lediglich einen Beschluss der Gesellschafterversammlung. Zusätzliche Verfahren, wie etwa eine Umgründung oder eine Gründungsprüfung, sind in diesem Fall nicht erforderlich.
Wer profitiert von einem Rechtsformwechsel?
Ein Wechsel von GmbH zu FlexCo kann für verschiedene Unternehmensformen von Vorteil sein:
- Start-ups: Viele junge Unternehmen möchten wichtige Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen, ohne ihnen ein Mitspracherecht zu gewähren. Die FlexCo bietet hierfür eine ideale Lösung.
- Familienunternehmen: Bei der Planung der Nachfolge kann es erforderlich sein, neben dem Unternehmensnachfolger auch andere Mitarbeiter oder Investoren zu beteiligen. In solchen Fällen kann eine FlexCo die richtige Wahl sein.
- Investoren: Wenn ein Investor in das Unternehmen eintreten soll, ohne Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen, ist eine FlexCo eine geeignete Option, da diese Flexibilität bietet.
Steuerliche Aspekte der Umwandlung
Der Wechsel der Rechtsform ist in erster Linie eine rechtliche Angelegenheit. Daher sollte sie in Absprache mit einem erfahrenen Rechtsanwalt oder Notar durchgeführt werden. Beim Wechsel von GmbH zu FlexCo sind aus steuerlicher Sicht kaum Änderungen zu beachten. Denn das Finanzamt erkennt in der Regel keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Rechtsformen.
Fazit
Die Umwandlung einer GmbH in eine FlexCo bietet eine flexible und moderne Lösung für Unternehmen, die sich an die Herausforderungen einer sich wandelnden Geschäftswelt anpassen möchten. Mit minimalem Aufwand und ohne nennenswerte steuerliche Hürden ist der Wechsel ein Schritt in die richtige Richtung für viele Unternehmen in Österreich. Nehmen Sie sich die Zeit, um die Vorteile einer FlexCo zu evaluieren und besprechen Sie Ihre Optionen mit einem Fachmann. Wir helfen Ihnen gerne weiter bei Ihrem Anliegen. Melden Sie sich für einen Beratungstermin unter office@jagersberger.at