Gesellschafterdarlehen verzinsen oder zinslos gewähren?

Benötigt eine GmbH kurzfristig zusätzliche Liquidität, kann ein Gesellschafter der Gesellschaft ein Darlehen zur Verfügung stellen. Das Geld kann beispielsweise für eine Investition, ein neues Projekt oder zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses verwendet werden.
Dabei stellt sich eine zentrale Frage: Muss ein Gesellschafterdarlehen verzinst werden oder kann es auch zinslos gewährt werden?
Aus steuerlicher Sicht ist ein zinsloses Gesellschafterdarlehen häufig die einfachere und wirtschaftlich günstigere Lösung. Eine Verzinsung kann jedoch in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Entscheidend sind die konkrete Gestaltung, die Beteiligungsverhältnisse und die steuerliche Situation des Gesellschafters.
Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zur steuerlichen Behandlung in Österreich und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.
Was ist ein Gesellschafterdarlehen?
Bei einem Gesellschafterdarlehen stellt ein Gesellschafter seiner GmbH Kapital zur Verfügung. Im Gegensatz zu einer Eigenkapitalzufuhr entsteht dabei eine Verbindlichkeit der GmbH gegenüber dem Gesellschafter.
Grundsätzlich kommen zwei Formen der Finanzierung infrage:
- eine Eigenkapitalzufuhr, beispielsweise durch eine Kapitalerhöhung oder einen Gesellschafterzuschuss,
- ein Darlehen des Gesellschafters an die GmbH.
Ein Gesellschafterdarlehen bietet in der Praxis häufig mehr Flexibilität. Eine Kapitalerhöhung erfordert grundsätzlich einen höheren formalen Aufwand, unter anderem eine notarielle Mitwirkung und eine Eintragung im Firmenbuch. Ein Darlehensvertrag kann hingegen vergleichsweise unkompliziert schriftlich vereinbart werden. Sobald die GmbH über ausreichende Liquidität verfügt, kann das Darlehen zurückgezahlt werden.
Muss ein Gesellschafterdarlehen verzinst werden?
Ein Gesellschafterdarlehen kann grundsätzlich verzinst oder unverzinst vereinbart werden. Eine allgemeine Pflicht, ein Darlehen des Gesellschafters an die GmbH zu verzinsen, besteht nicht automatisch.
Wichtig ist jedoch, dass tatsächlich ein echtes Darlehen vorliegt. Der Vertrag sollte daher unter anderem folgende Punkte regeln:
- Darlehensbetrag,
- Auszahlung und Verwendungszweck,
- Laufzeit,
- Rückzahlung,
- Kündigungsmöglichkeiten,
- gegebenenfalls Verzinsung,
- Rang und Sicherheiten,
- ernsthafte Rückzahlungsabsicht.
Auch bei einem zinslosen Gesellschafterdarlehen empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag. Dadurch lässt sich dokumentieren, dass das Kapital nicht als verdeckte Einlage oder als Eigenkapitalzufuhr, sondern als Darlehen gewährt wurde.
Variante 1: Das verzinste Gesellschafterdarlehen
Zahlt eine GmbH Zinsen an einen Gesellschafter, können diese Zinsen auf Ebene der GmbH grundsätzlich als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Dadurch reduziert sich der steuerpflichtige Gewinn der Gesellschaft.
Die Körperschaftsteuer beträgt in Österreich derzeit 23 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens. [1]
Auf Ebene des Gesellschafters werden die erhaltenen Darlehenszinsen grundsätzlich als steuerpflichtige Einkünfte behandelt. Abhängig von der konkreten steuerlichen Einordnung und der persönlichen Situation kann die Belastung deutlich höher ausfallen als die Steuerersparnis auf Ebene der GmbH. Der österreichische Einkommensteuertarif reicht im Jahr 2026 bis zu 55 Prozent. [2]
Beispiel: Gesellschafterdarlehen über 100.000 Euro
Ein Gesellschafter gewährt seiner GmbH ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro. Vereinbart wird ein fremdüblicher Zinssatz von 3 Prozent pro Jahr.
Daraus ergeben sich jährliche Zinsen von:
100.000 Euro × 3 Prozent = 3.000 Euro
Die steuerlichen Auswirkungen können vereinfacht wie folgt dargestellt werden:
| Ebene | Auswirkung |
|---|---|
| GmbH | 3.000 Euro Betriebsausgabe |
| Steuerliche Entlastung bei 23 Prozent Körperschaftsteuer | 690 Euro |
| Gesellschafter bei 50 Prozent Steuerbelastung | 1.500 Euro Steuer |
| Gesellschafter bei 48 Prozent Steuerbelastung | 1.440 Euro Steuer |
| Gesellschafter bei 40 Prozent Steuerbelastung | 1.200 Euro Steuer |
Bei einer gemeinsamen Betrachtung von GmbH und Gesellschafter kann die Steuerbelastung durch die Verzinsung daher höher sein als bei einem zinslosen Darlehen. Die GmbH erzielt zwar eine steuerliche Entlastung, beim Gesellschafter entstehen jedoch steuerpflichtige Zinseinkünfte.
Die tatsächliche Belastung hängt unter anderem von der persönlichen Einkommensteuersituation, weiteren Einkünften und der konkreten steuerlichen Behandlung ab.
Anforderungen an den Zinssatz
Wird ein Gesellschafterdarlehen verzinst, muss der Zinssatz grundsätzlich einem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet, dass die Vereinbarung einem Darlehen zwischen unabhängigen, fremden Vertragspartnern entsprechen sollte.
Für die Beurteilung können beispielsweise folgende Faktoren relevant sein:
- Bonität der GmbH,
- Laufzeit des Darlehens,
- vorhandene Sicherheiten,
- Rang des Darlehens,
- Höhe des Darlehens,
- allgemeines Zinsniveau,
- wirtschaftliche Situation der GmbH.
Ein deutlich überhöhter Zinssatz kann steuerliche Risiken auslösen. Der übersteigende Teil könnte unter Umständen als verdeckte Ausschüttung qualifiziert werden. Dadurch kann die steuerliche Abzugsfähigkeit bei der GmbH entfallen. Zusätzlich können beim Gesellschafter weitere steuerliche Folgen entstehen.
Die Vereinbarung sollte daher schriftlich dokumentiert und nachvollziehbar begründet werden.
Variante 2: Das zinslose Gesellschafterdarlehen
Bei einem zinslosen Gesellschafterdarlehen zahlt die GmbH keine Zinsen an den Gesellschafter. Dadurch entstehen auf beiden Seiten keine laufenden Zinszahlungen.
Das bedeutet grundsätzlich:
- Die GmbH hat keine Zinsaufwendungen.
- Der Gesellschafter erzielt keine Zinseinkünfte aus diesem Darlehen.
- Es entsteht keine zusätzliche jährliche Abrechnung von Zinserträgen.
- Die Liquidität bleibt vollständig in der GmbH, solange keine Rückzahlung erfolgt.
Ein zinsloses Gesellschafterdarlehen bleibt grundsätzlich eine Verbindlichkeit der GmbH gegenüber dem Gesellschafter. Voraussetzung ist, dass die Vereinbarung tatsächlich als Darlehen ausgestaltet ist und eine ernsthafte Rückzahlung vorgesehen ist.
Gerade in einer Wachstums- oder Investitionsphase kann ein zinsloses Darlehen sinnvoll sein. Die GmbH erhält Liquidität, ohne dass regelmäßig Geld für Zinszahlungen abfließt.
Warum ein zinsloses Gesellschafterdarlehen häufig vorteilhaft ist
Die zinslose Variante kann insbesondere dann interessant sein, wenn der Gesellschafter keine laufenden Kapitalerträge benötigt.
Im Vergleich zum verzinsten Gesellschafterdarlehen ergeben sich häufig folgende Vorteile:
- Keine zusätzlichen Zinseinkünfte beim Gesellschafter
Ohne Zinszahlung entstehen grundsätzlich keine entsprechenden steuerpflichtigen Erträge. - Keine laufenden Zinszahlungen der GmbH
Die Liquidität bleibt in der Gesellschaft und kann für Investitionen oder laufende Ausgaben genutzt werden. - Weniger Verwaltungsaufwand
Es müssen keine Zinsen berechnet, verbucht und jährlich steuerlich berücksichtigt werden. - Kein Nachweis eines konkreten Marktzinssatzes
Bei einer verzinsten Vereinbarung muss der Zinssatz fremdüblich und nachvollziehbar sein. - Flexibilität bei der Rückzahlung
Die Rückzahlung kann entsprechend der vertraglichen Vereinbarung und der Liquiditätssituation der GmbH erfolgen.
Wann kann eine Verzinsung sinnvoll sein?
Ein verzinstes Gesellschafterdarlehen ist nicht grundsätzlich falsch. Eine Verzinsung kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn:
- der Gesellschafter einen regelmäßigen Kapitalertrag erhalten möchte,
- mehrere Gesellschafter beteiligt sind und eine gleichmäßige Behandlung dokumentiert werden soll,
- das Kapital für längere Zeit zur Verfügung gestellt wird,
- das Darlehen einem unabhängigen Finanzierungsvorgang vergleichbar ist,
- die Verzinsung aus wirtschaftlichen oder gesellschaftsrechtlichen Gründen gewünscht ist.
In diesen Fällen sollte die Vereinbarung besonders sorgfältig gestaltet werden. Der Zinssatz sollte marktgerecht sein und die Darlehenskonditionen sollten schriftlich festgehalten werden.
Nicht verwechseln: Darlehen der GmbH an den Gesellschafter
Anders kann die Situation aussehen, wenn nicht der Gesellschafter der GmbH Geld leiht, sondern die GmbH dem Gesellschafter ein Darlehen gewährt.
In diesem Fall kann ein zu niedriger oder fehlender Zinssatz steuerliche Risiken auslösen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine verdeckte Ausschüttung vorliegen. Die steuerliche Beurteilung ist daher nicht mit einem Darlehen des Gesellschafters an die GmbH gleichzusetzen.
Besondere Aufmerksamkeit ist auch bei Gesellschafter-Verrechnungskonten erforderlich. Entscheidend sind unter anderem die Rückzahlungsfähigkeit, die tatsächliche Rückzahlungsabsicht und die konkreten Vertragsbedingungen.
Checkliste für ein Gesellschafterdarlehen
Vor der Auszahlung sollte die GmbH insbesondere folgende Punkte prüfen:
- Ist ein schriftlicher Darlehensvertrag vorhanden?
- Sind Darlehensbetrag und Auszahlung dokumentiert?
- Ist die Rückzahlung realistisch und ernsthaft vorgesehen?
- Ist eine Laufzeit oder Kündigungsregelung vereinbart?
- Wird das Darlehen korrekt verbucht?
- Ist bei einer Verzinsung der Zinssatz fremdüblich?
- Sind Sicherheiten oder ein Rangrücktritt erforderlich?
- Wurde die steuerliche Behandlung individuell geprüft?
Fazit: Gesellschafterdarlehen verzinsen oder zinslos gewähren?
Ein Gesellschafterdarlehen muss nicht automatisch verzinst werden. Bei einer zinslosen Vereinbarung erhält die GmbH Liquidität, ohne dass laufende Zinszahlungen entstehen. Gleichzeitig erzielt der Gesellschafter keine zusätzlichen Zinseinkünfte, die steuerpflichtig sein können.
Eine Verzinsung kann dennoch sinnvoll sein, wenn ein regelmäßiger Kapitalertrag gewünscht wird oder besondere gesellschaftsrechtliche Gründe dafür sprechen. In diesem Fall müssen die Vereinbarung, der Zinssatz und die Dokumentation dem Fremdvergleich standhalten.
Für viele typische Finanzierungsfälle kann ein sauber dokumentiertes, zinsloses Gesellschafterdarlehen daher die einfachere und wirtschaftlich günstigere Lösung sein. Vor der Umsetzung sollte die konkrete Gestaltung mit einer steuerlichen Beratung abgestimmt werden.
Häufige Fragen zum Gesellschafterdarlehen
Ist ein zinsloses Gesellschafterdarlehen erlaubt?
Ein Gesellschafterdarlehen kann grundsätzlich zinslos vereinbart werden. Wichtig ist, dass ein echtes Darlehen mit klaren Vertragsbedingungen und ernsthafter Rückzahlungsabsicht vorliegt.
Welche Zinsen sind bei einem Gesellschafterdarlehen angemessen?
Ein Zinssatz sollte fremdüblich sein. Maßgeblich sind unter anderem Laufzeit, Bonität, Sicherheiten, Rang und wirtschaftliche Situation der GmbH.
Sind Darlehenszinsen bei der GmbH steuerlich absetzbar?
Darlehenszinsen können bei der GmbH grundsätzlich als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn sie betrieblich veranlasst und steuerlich anerkannt sind.
Muss ein Gesellschafter Zinsen aus einem Darlehen versteuern?
Erhält ein Gesellschafter Zinsen von der GmbH, sind diese grundsätzlich steuerlich zu erfassen. Die konkrete Behandlung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Was ist der Unterschied zwischen Gesellschafterdarlehen und Gesellschafterzuschuss?
Bei einem Gesellschafterdarlehen entsteht eine Rückzahlungsverpflichtung der GmbH. Ein Gesellschafterzuschuss wird dagegen grundsätzlich dem Eigenkapital oder den eigenkapitalähnlichen Mitteln zugeordnet und muss nicht wie ein Darlehen zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Aufbau einer Holding-Struktur bietet die Holding Masterclass unter holding.jagersberger.at.
Informationen zu den Regeln beim Gesellschafter-Verrechnungskonto ab 2027 sind im folgenden Video verfügbar: Video zum Gesellschafter-Verrechnungskonto.
Quellen
[1] Bundesministerium für Finanzen — Körperschaftsteuer — https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/koerperschaftsteuer.html
[2] Bundesministerium für Finanzen — Steuerbuch 2026 — https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:436f8c01-38e0-41bf-b904-c0e62a862bf1/251117_Steuerbuch2026_DE_BF.pdf
