Skip links

e-Gründung einer GmbH oder FlexCo in Österreich: Ein einfacher Leitfaden

Unternehmensgründung einer GmbH oder FlexCo ist dank e-Gründung heute sehr einfach.

Die Gründung einer Ein-Personen-GmbH oder einer Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) muss nicht kompliziert sein. Dieser Blogbeitrag erklärt, wie eine elektronische Gründung in Österreich einfach und ohne den Einsatz eines Notars oder Rechtsanwalts durchgeführt werden kann.

Die Entscheidung für die Gründungsform

Nachdem die Entscheidung für eine Kapitalgesellschaft gefallen ist, stehen zwei Hauptwege zur Auswahl:

  • Klassische Gründung über einen Rechtsanwalt oder Notar: Hierbei wird ein Termin mit einem Juristen vereinbart, der dann die rechtlichen Schritte wie die Erstellung der Errichtungserklärung und die Eintragung im Firmenbuch übernimmt.
  •  e-Gründung über das Unternehmensserviceportal (USP): Mit Hilfe der ID-Austria kann eine Einpersonen-GmbH oder FlexCo ohne juristische Unterstützung elektronisch gegründet werden. Diese Variante ermöglicht eine raschere und kostengünstigere Gründung, entbehrt jedoch einer rechtlichen Beratung.

Voraussetzungen für die e-Gründung in Österreich

Um eine Kapitalgesellschaft über das USP elektronisch gründen zu können, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • ID-Austria: Eine digitale Identität muss vorhanden sein.
  • Alter: Der Gründer/ Die Gründerin muss volljährig sein (mindestens 18 Jahre alt).
  • Staatsangehörigkeit: Eine Staatsangehörigkeit aus einem EU-/EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz ist erforderlich, oder es muss eine gültige Aufenthaltsbewilligung vorliegen.
  • Hauptwohnsitz: Dieser muss in Österreich sein.
  • Ausschlussgründe: Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß Gewerbeordnung vorliegen.
  • Befähigungsnachweis: Dieser ist lediglich für reglementierte Gewerbe notwendig.

Zusätzlich müssen folgende spezifische Bedingungen für die e-Gründung einer Einpersonen-GmbH oder FlexCo gegeben sein:

  • Die Gesellschaft hat nur einen Gesellschafter (eine natürliche Person), der zugleich auch Geschäftsführer ist.
  • Das Bankverfahren zur Einzahlung des Stammkapitals und die Identitätsverifizierung sind abgeschlossen.
  • Es wird die standardisierte Errichtungserklärung über das USP verwendet.

Der Weg zur e-Gründung

Der Prozess beginnt mit der Zusammenarbeit mit einer Bank. Hier sind die Schritte:

  1. Einzahlung des Stammkapitals: Der Gründer muss das Stammkapital bei einer Bank einzahlen und erhält eine Bestätigung.
  2. Identitätsprüfung: Die Identität erfolgt über einen amtlichen Lichtbildausweis, und eine Unterschriftenprobe wird geleistet.
  3. Unterlagenübermittlung: Die Bank leitet die erforderlichen Unterlagen an das zuständige Firmenbuchgericht weiter.

Nicht alle Banken bieten das Bankverfahren an. Aktuell sind folgende Banken in Österreich für die e-Gründung zugelassen:

  • Bank Austria/Unicredit
    • BAWAG
    • BKS Bank AG
    • easybank
    • Erste Bank
    • Oberbank AG
    • Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien
    • Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG
    • Raiffeisen Oberösterreich
    • Volksbank
    • Volkskreditbank

Weitere Schritte nach der Einzahlung

Nach der Einzahlung des Stammkapitals und dem Versand der Unterlagen an das Gericht sind folgende Schritte notwendig:

  1. Gründungskonto im USP anlegen: Der Gründer muss ein Konto im Unternehmensserviceportal erstellen.
  2. Ausfüllen der Errichtungserklärung: Hierbei sollte der Gründer die Details des Unternehmens, wie den Firmenwortlaut und den Unternehmensgegenstand, genau überlegen. Besonders wichtig ist der Passus zur Gewinnverteilung, der sorgfältig ausgefüllt werden sollte.

Es ist zu beachten, dass die standardisierte Errichtungserklärung in ihrer Flexibilität eingeschränkt ist. So ist beispielsweise kein abweichender Bilanzstichtag wählbar.

Abschluss der Gründung

Nach erfolgreicher Eintragung im Firmenbuch erhält der Gründer den Eintragungsbeschluss am Sitz der neuen Gesellschaft. Damit ist die Gründung abgeschlossen und die Gesellschaft offiziell eingetragen.

Mit diesen Informationen können potenzielle Gründer nun besser entscheiden, ob die e-Gründung für die eigene GmbH oder FlexCo geeignet ist. Bei weiteren Fragen oder zur Unterstützung in der Gründung kann es sinnvoll sein, sich rechtzeitig an einen Experten zu wenden.

Leave a comment