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Gefahr der Unterkapitalisierung bei neuen GmbHs

Weniger benötigtes Eigenkapital bei der Gründung birgt die Gefahr der Unterkapitalisierung.

Mit der Reform des Gesellschaftsrechts in Österreich zum 1. Januar 2024 ist es möglich, GmbHs mit weniger Eigenkapital zu gründen. Diese Neuerung bringt jedoch erhebliche Risiken mit sich. In diesem Artikel erfahren Sie, was Unterkapitalisierung bei neuen GmbHs bedeutet, welche Gefahren dabei drohen und wie Sie sich optimal absichern können.

Die Neuerung im Überblick

Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 ermöglicht die Gründung einer GmbH mit einem gesetzlichen Mindeststammkapital von nur 10.000 Euro, wovon zum Zeitpunkt der Gründung lediglich 5.000 Euro einzubezahlen sind. Diese Erleichterung könnte auf den ersten Blick vorteilhaft erscheinen. Allerdings birgt sie Risiken, besonders, wenn sich die wirtschaftliche Situation der Gesellschafter nicht wie geplant entwickelt.

Beispiel für Unterkapitalisierung

Um das Konzept der Unterkapitalisierung zu verdeutlichen, betrachten wir folgendes Beispiel:

Angenommen, eine Holding wird mit 5.000 Euro gegründet, um Anteile an einer bestehenden operativen GmbH einzubringen. Die anfänglichen Kosten sind wie folgt:

– Gründungskosten: 2.000 Euro

– Einbringung von Kapitalanteilen: 2.000 Euro

– Buchhaltung und Jahresabschluss: 2.500 Euro

– Sonstige betriebliche Aufwendungen: 1.000 Euro

Insgesamt ergibt sich ein Jahresverlust von 7.500 Euro, wodurch sich das Eigenkapital wie folgt entwickelt:

  • Stammeinlage: 5.000 Euro
  • Bilanzverlust: -7.500 Euro
  • Negatives Eigenkapital: -2.500 Euro

In einem solchen Fall kann die GmbH als überschuldet im Sinne des Insolvenzrechts gelten. Mit zunehmenden Aufwendungen, wie etwa Mitarbeitergehältern oder Investitionen, könnte der Verlust noch deutlich höher ausfallen.

Was ist qualifizierte Unterkapitalisierung?

Eine qualifizierte Unterkapitalisierung liegt vor, wenn die Eigenkapitalausstattung der GmbH für die Gesellschafter erkennbar unzureichend ist. Diese unzureichende Ausstattung erhöht die Wahrscheinlichkeit eines wirtschaftlichen Scheiterns der Gesellschaft, was eine erhebliche Gefahr für die Gläubiger darstellt.

Die Absenkung des Mindestkapitals könnte somit zu häufiger auftretenden Fällen von Unterkapitalisierung führen.

Empfehlungen zur Eigenkapitalausstattung

Es ist ratsam, das Eigenkapital ausreichend zu planen. Eine Prognoserechnung für die ersten 3-5 Geschäftsjahre kann hier hilfreich sein. Bei Unsicherheiten sollte in Erwägung gezogen werden, mehr als das gesetzliche Mindestkapital von 10.000 Euro einzuzahlen.

Konsequenzen einer qualifizierten Unterkapitalisierung

Bei einer qualifizierten Unterkapitalisierung haften in der Regel die Gesellschafter für entstandene Schäden, während der Geschäftsführer nicht in die Haftung genommen wird. Dies ist besonders relevant, da Fälle von qualifizierter Unterkapitalisierung auch bei voll eingezahlten GmbHs von 35.000 Euro immer wieder auftreten. Die geringere Kapitalanforderung bei neuen GmbHs könnte die Gefahr von Haftungsfällen erhöhen.

Fazit

Die Reform zur Gründung von GmbHs mit geringerem Eigenkapital bringt neue Herausforderungen mit sich. Vor der Gründung sollte unbedingt mit einem Steuerberater und Gesellschaftsrechtler gesprochen werden, um Fehler zu vermeiden und eine solide Unternehmensstruktur zu gewährleisten.

Wenn Sie tiefergehende Informationen zur Führung Ihrer GmbH suchen oder Fragen zur optimalen Kapitalausstattung haben, besuchen Sie die Webseite www.geschäftsführertraining.at für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Bleiben Sie informiert und schützen Sie sich vor den Gefahren der Unterkapitalisierung!