Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo): die Alternative zur GmbH

Seit dem 1. Jänner 2024 gibt es in Österreich eine neue Möglichkeit der Gründung von Kapitalgesellschaften: die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG), auch bekannt als Flexible Company (FlexCo) als Alternative zur GmbH. In diesem Blogbeitrag möchten wir die wichtigsten Neuerungen und Vorteile der FlexCo im Vergleich zur traditionellen GmbH erläutern.
Gründungsmodalitäten
Die Gründung einer FlexCo erfolgt ähnlich wie bei einer herkömmlichen GmbH, entweder über einen Notar oder Rechtsanwalt oder über das Unternehmensserviceportal (USP). Es gelten jedoch einige spezifische Regelungen:
- Ein-Personen-Gründung: Bei einer Gründung als alleiniger Gesellschafter kann die Gesellschaft elektronisch über das USP gegründet werden, solange der Gesellschafter gleichzeitig der Geschäftsführer ist. Ist eine weitere Person beteiligt, muss der Gründungsprozess über einen Juristen erfolgen.
- Stammeinlage: Das erforderliche Stammkapital wurde von 35.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt. Davon müssen 5.000 Euro in bar eingezahlt werden. Diese Regelung gilt sowohl für GmbHs als auch für FlexCos. Zu beachten ist, dass die frühere Gründungsprivilegierung für GmbHs, die in den letzten Jahren in Kraft war, seit 2024 nicht mehr besteht. Daher müssen etwa 32.000 ehemals privilegierte GmbHs in Österreich die Mindesteinlage von 10.000 Euro nicht mehr auffüllen.
Warnung vor Unterkapitalisierung
Eine zu niedrige Eigenkapitalausstattung kann zu persönlichen Haftungen führen. Es ist ratsam, diese Aspekte mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt zu besprechen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Was ist eine Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo)?
Die FlexCo kombiniert Elemente der GmbH und der Aktiengesellschaft. Die Regelungen des GmbH-Gesetzes gelten weiterhin. Jedoch gibt es die Möglichkeit, spezielle Regelungen, die sonst nur im Aktiengesetz zu finden sind, zu implementieren. Dies zielt darauf ab, insbesondere Start-Ups und innovativen Unternehmen mehr Flexibilität bei der Mitarbeiterbeteiligung zu bieten und somit die Bindung und Motivation von Mitarbeitenden zu erhöhen.
Beteiligung von Mitarbeiter und Investoren
Eine der Hauptattraktionen der FlexCo ist die Möglichkeit, Unternehmenswert-Anteile auszugeben. Die Anteile haben kein Stimmrecht, was bedeutet, dass Investoren und Mitarbeiter beteiligt werden können, ohne dass sie in Unternehmensentscheidungen eingreifen können.
Wichtige Informationen zu Unternehmenswert-Anteilen
- Stimmrecht: Unternehmenswert-Anteile besitzen kein Stimmrecht in der Generalversammlung.
- Einsichtsrechte: Die Inhaber von Unternehmenswert-Anteilen haben umfassende Informations- und Einsichtsrechte, dürfen also in die Bücher und Jahresabschlüsse der Gesellschaft Einsicht nehmen.
- Gewinnansprüche: Die Beteiligten haben Anspruch auf ihren Anteil am Bilanzgewinn sowie an Liquidationserlösen.
Die Übertragung dieser Anteile erfolgt über eine Urkunde eines Notars oder Rechtsanwalts, und ein Notariatsakt ist hierfür nicht erforderlich.
Anteilsbuch und gesetzliche Vorgaben
Der Geschäftsführer einer Flexco ist verpflichtet, ein Anteilsbuch zu führen. In diesem sind die Namen und Geburtsdaten oder Firmenbuchnummern der Unternehmenswert-Beteiligten sowie die geleisteten Einzahlungen verzeichnet. Diese Liste muss gemeinsam mit der Bilanz innerhalb von neun Monaten nach dem Bilanzstichtag dem Firmenbuchgericht übermittelt werden. Anschließend wird sie öffentlich einsehbar.
Gemäß dem Gesetz ist zudem eine Umwandlung von Unternehmenswert-Anteilen in reguläre Gesellschaftsanteile mit Stimmrecht möglich.
Innenverhältnis im Gesellschaftsvertrag
Wenn Unternehmen Mitarbeiter durch Unternehmenswert-Anteile beteiligen möchten, sollten die dazugehörigen Bedingungen im Gesellschaftsvertrag klar geregelt werden. Zudem ist zu klären, unter welchen Bedingungen und an wen diese Anteile nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses veräußert werden.
Fazit
Die Einführung der FlexCo bietet Unternehmen in Österreich eine flexible und attraktive Alternative zur traditionellen GmbH. Besonders Start-Ups sowie innovative Unternehmen können von den neuen Möglichkeiten der Mitarbeiter- und Investorenbeteiligung profitieren. Bei der Gründung und der rechtlichen Gestaltung ist eine sorgfältige Planung essenziell. Damit entgeht man rechtlichen Fallstricken und kann die Vorteile optimal nutzen.
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