Schätzung wegen Nichtabgabe der Steuererklärung
In Österreich sind selbstständig Erwerbstätige und Unternehmen verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Die Steuererklärung dient dazu, die Höhe der zu zahlenden Steuern zu ermitteln. Doch was passiert, wenn die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht wird? Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Schritte und Konsequenzen, die mit der Nichtabgabe der Steuererklärung verbunden sind.
Die Steuererklärung: Pflicht und Ablauf
Jährlich muss jede selbstständig Erwerbstätige Person oder jedes Unternehmen die Steuererklärung erstellen und beim Finanzamt einreichen. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen stellt das Finanzamt einen Steuerbescheid aus, der die zu zahlende Steuer festlegt. Dieser Bescheid wird entweder elektronisch über das Portal FinanzOnline oder per Post zugestellt.
Wichtig zu wissen ist, dass gegen den Steuerbescheid innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden kann. Die genaue Frist ist auf dem Bescheid in der Rechtsmittelbelehrung vermerkt und kann in Einzelfällen variieren. Zudem informiert der Bescheid über den Zahlungstermin der Steuer.
Konsequenzen bei Nichtabgabe der Steuererklärung
Die Nichtabgabe der Steuererklärung kann erhebliche Folgen haben. Das Finanzamt betrachtet es als Pflichtverletzung, wenn die Einkommensteuererklärung nicht fristgerecht eingereicht wird. In einem solchen Fall erhält der Steuerpflichtige zunächst ein Erinnerungsschreiben, in dem eine Nachfrist gesetzt wird. Gleichzeitig wird auf mögliche Zwangsstrafen hingewiesen, falls keine Reaktion erfolgt.
Darüber hinaus kann das Finanzamt ein Ergänzungsersuchen stellen, in dem weitere Informationen oder Belege angefordert werden. Auch hier besteht eine Mitwirkungspflicht. Werden diese Aufforderungen ignoriert, wird die Pflichtverletzung weiter verschärft.
Schätzung der Steuer durch das Finanzamt
Wenn trotz aller Aufforderungen keine Steuererklärung eingereicht wird, bleibt dem Finanzamt keine andere Wahl, als das Einkommen zu schätzen. Diese Schätzung erfolgt grundsätzlich zuungunsten des Steuerpflichtigen. Dabei nutzt das Finanzamt verschiedene Methoden, um die wirtschaftlichen Verhältnisse bestmöglich zu erfassen.
Der daraus resultierende Steuerbescheid basiert auf dieser Schätzung und kann oft deutlich höhere Steuerforderungen enthalten als bei einer ordnungsgemäßen Erklärung.
Handlungsmöglichkeiten bei einer Schätzung
Wurde bereits eine Schätzung vorgenommen, ist die Situation nicht aussichtslos. Innerhalb der Rechtsmittelfrist kann gegen den Schätzungsbescheid Beschwerde eingelegt werden. Ein Steuerberater kann dabei unterstützen, die Schätzung anzufechten und eine korrekte Steuererklärung nachzureichen.
Wird die Schätzung hingegen anerkannt, signalisiert dies dem Finanzamt, dass die Schätzung möglicherweise zu niedrig angesetzt war. Dies kann langfristig zu höheren Steuerforderungen führen, da das Finanzamt künftig von einem höheren Einkommen ausgeht.
Fazit
Die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung ist essenziell, um unnötige Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Bei Versäumnissen drohen Erinnerungsschreiben, Zwangsstrafen und eine Schätzung der Steuer zuungunsten des Steuerpflichtigen. Im Fall einer Schätzung ist es ratsam, zeitnah einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die Situation zu klären und mögliche Nachteile zu minimieren.
Eine sorgfältige und rechtzeitige Steuererklärung schützt somit vor finanziellen Risiken und sorgt für Rechtssicherheit gegenüber dem Finanzamt.