Wer ist Kleinunternehmer?

Ein Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist ein Unternehmer, der im Inland einen Wohn- oder Geschäftssitz hat und dessen jährliche Nettoumsätze € 30.000,00 nicht übersteigen.

Umsatzsteuerbefreiung

Der Kleinunternehmer ist von der Umsatzsteuer befreit, das heißt er darf sich für Einkäufe keine Vorsteuer abziehen und muss keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

Vorsicht: Wird jedoch auf einer Rechnung Umsatzsteuer ausgewiesen, schuldet der Kleinunternehmer die Umsatzsteuer kraft Rechnung. Dies kann nur durch eine berichtigte Rechnung korrigiert werden.

Es muss weder eine Umsatzsteuervoranmeldung noch eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Die Umsatzgrenze von € 30.000,00 netto (d. h. bei 20 % USt beträgt die Grenze € 36.000,00 brutto) darf innerhalb von fünf Jahren einmal um maximal 15 % überschritten werden (d. h. bei 20 % USt ist einmal in fünf Jahren ein Umsatz bis zu € 41.400,00 möglich).

Wurde diese Toleranzgrenze einmal in Anspruch genommen, kann von ihr erst wieder im fünften Jahr nach der Anwendung Gebrauch gemacht werden.

Verzicht auf die Befreiung

Der Kleinunternehmer kann auf diese Umsatzsteuerbefreiung verzichten. Das könnte vorteilhaft sein, wenn z. B. hohe Vorsteuerbeträge anfallen würden oder die Kunden des Kleinunternehmers überwiegend Unternehmer sind, die ebenfalls zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Dieser Verzicht ist allerdings bindend für mindestens fünf Jahre.

Tipp: Wenn die Umsätze gegen Ende des Jahres beinahe € 30.000,00 betragen und Sie die Befreiung nicht verlieren wollen, kann es Sinn machen, wenn Sie die Umsätze in das Folgejahr verschieben, um den Kleinunternehmerstatus nicht zu verlieren. Die Überschreitung der Grenze hat zur Folge, dass ALLE Umsätze des Jahres der Umsatzsteuer unterworfen werden!