Was gehört im laufenden Betrieb der manipulationsgeschützten Registrierkasse beachtet?

Aufbauend auf unseren vorherigen Beitrag rund um die Inbetriebnahme der technischen Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse möchten wir nun erläutern, welche Vorgänge im laufenden Betrieb der manipulationssicheren Registrierkasse durchzuführen sind:

Monats- und Jahresbelege sind zu signierende Kontrollbelege mit dem Betrag € 0 (Null), die zum Monats- bzw. Jahresende zu erstellen sind. Der Jahresbeleg (= Monatsbeleg Dezember) ist zusätzlich auszudrucken bzw. elektronisch zu erstellen, aufzubewahren und mittels BMF-Belegcheck-App zu prüfen. Die Überprüfung des Jahresbeleges muss bis zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt werden!
Ein abweichendes Wirtschaftsjahr bleibt ohne Auswirkungen – das Kalenderjahr ist maßgebend. In Monaten ohne Geschäftstätigkeit muss kein Monatsbeleg ausgestellt werden. Ist die Erstellung wegen eines Ausfalls der Registrierkasse nicht möglich, so ist dies zu dokumentieren.

– Das Datenerfassungsprotokoll der Registrierkasse ist jedenfalls quartalsweise auf einem externen Datenträger unveränderbar zu sichern und sieben Jahre aufzubewahren.

Bei Ausfall oder Verlust einer Registrierkasse sind Geschäftsvorfälle auf einer anderen Registrierkasse zu erfassen oder händische Belege zu erstellen, welche dann nacherfasst werden müssen.

– Dauert der Ausfall einer Registrierkasse länger als 48 Stunden, müssen Beginn und Ende des Ausfalls oder die gänzliche Außerbetriebnahme binnen eine Woche über FinanzOnline gemeldet werden.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Team der Kanzlei Jagersberger gerne zur Verfügung!