Beschäftigungsbonus 2017

Der Beschäftigungsbonus ist eine Maßnahme zur Senkung der Lohnnebenkosten und kann seit 1. Juli 2017 für neu entstehende Arbeitsverhältnisse beantragt werden.

Folgende Anforderungen müssen die neu entstehenden Arbeitsverhältnisse erfüllen:

  • Anmeldung bei der Sozialversicherung
  • Unterliegen der Vollversicherung (Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung)
  • Mindestdauer 4 Monate
  • Kommunalsteuerpflichtig
  • Dem österreichischen Arbeits- und Sozialrecht unterliegen

Eine Förderung für die Schaffung zusätzlicher vollversicherungspflichtiger Arbeitsstellen gibt es für

  • eine beim AMS als arbeitslos gemeldete Person
  • Abgänger einer österreichischen Bildungseinrichtung
  • eine in Österreich bereits beschäftigt gewesene Person (Jobwechsler)
  • oder ein Beschäftigungsverhältnis auf Basis einer Rot – Weiß – Rot Karte

Ein Antrag auf Förderung muss vom Arbeitgeber binnen 30 Tagen ab Anmeldung des Beschäftigungsverhältnisses bei der Sozialversicherung gestellt werden. Die Abwicklung erfolgt über die Förderbank Austria Wirtschaftsservice (aws). Für den Zeitraum von drei Jahren werden 50% der Lohnnebenkosten des Dienstgebers jährlich im Nachhinein steuerfrei rückerstattet.

Nähere Information zu den Voraussetzungen finden Sie unter http://www.beschaeftigungsbonus.at/