Vorsteuererstattung: Letzte Möglichkeit der Antragstellung bis zum 30.09.2017!

Seit 01.01.2010  kann die Antragstellung für die Vorsteuererstattung in elektronischer Form über Finanz Online eingereicht werden und muss nicht mehr in jenem Mitgliedsstaat beantragt werden, in dem die Vorsteuer angefallen ist. Erstattungsanträge betreffend Vorsteuern des Jahres 2016 österreichischer Unternehmer über Finanz Online werden einheitlich für alle Mitgliedsstaaten in Deutsch gestellt.

Der Erstattungszeitraum umfasst mindestens drei Monate und maximal ein Kalenderjahr. Zu beachten sind die Mindesterstattungsbeträge (€ 50 im Kalenderjahr, € 400 im Quartal). Dabei gilt es auf die lokal unterschiedlichen Bestimmungen den Vorsteuerabzug betreffend zu achten. Häufig sind Verpflegungskosten, Bewirtungsaufwand, Hotelkosten und PKW-Aufwendungen nicht vorsteuerabzugsfähig und daher auch nicht erstattungsfähig.

Die Frist (30.09.2017) ist eine Fallfrist d.h. alle Anträge, die nicht oder nicht vollständig bis zum Ende der Frist im Erstattungsmitgliedsstaat eingelangt sind, werden abgelehnt.